Die Kirchliche Trauung ist im nach evangelischer Auffassung ein Gottesdienst, bei dem Sie um Segen für Ihre gemeinsame Partnerschaft bitten und ihn zugesprochen bekommen.
Nach katholischer Auffassung ist ein Sakrament, dass sich die Eheleute gegenseitig spenden.
Daher sind auf evangelischer Seite Dinge möglich, die nicht allgemein möglich sind. Zugleich bedeutet evanglisch sein: Wir müssen nichts, wir dürfen alles. Das gilt genauso für die evangelischen Gemeinden und Pfarrerinnen und Pfarrer. Es kann also sein, dass – obwohl es möglich ist – die kirchliche Person bzw. die Gemeinde, die Sie im Blick haben, dass nicht mit Ihnen so durchführen will, wie Sie es sich wünschen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an eine andere Person / Gemeinde.
Kirchenrechtlich wird zwischen Kirchlicher Trauung und Segnungsgottesdienst unterschieden, was aber nur Konsequenzen für den Eintrag (oder auch Nichteintrag) im Kirchenbuch hat. Für die Feier selbst hat das keine Auswirkungen.
Folgendes ist möglich:
- Trauung evangelisch – evangelisch
- Trauung evangelisch – nichtevangelisch
- Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
- Segnung nichtchristlicher Partnerschaften
- Trauung / Segnung mit der / dem Wunschgeistlichen
- Trauung / Segnung am Wunschort (muss keine Kirche sein, z.B. ist auch ein See oder ein Berggipfel bzw. eine Eventlocation möglich)
- Weitere Information erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzpfarramt, bei Pfarrer Joachim Habbe (Pfarrer der Gemeinde, die diese website betreibt) oder servicestelle-segen.de
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